Ab 2025 müssen Webseiten Barrierefrei sein
Ab Mitte 2025 wird es gesetzlich verpflichtend: Websites und Apps müssen barrierefrei sein. Diese Regelung, die im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umgesetzt wird, betrifft alle Online-Angebote, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden oder Dienstleistungen erbringen, welche ab diesem Zeitpunkt angeboten werden.
Diese Pflicht bezieht sich nicht nur auf neue Projekte, sondern auch auf bestehende Online-Auftritte und Anwendungen. Sie müssen den technischen Standards entsprechen, die in der europäischen Norm EN 301 549 definiert sind und die wiederum stark an die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 angelehnt sind.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel:
- Eine klare und logische Strukturierung der Inhalte mit Überschriften und Absätzen.
- Eine angemessene Textgröße und -farbe sowie ein ausreichender Kontrast zwischen Hintergrund und Vordergrund.
- Die Verwendung von alternativen Texten (Alt-Texte) für Bilder, Grafiken und andere nicht-textuelle Elemente.
- Die Bereitstellung von Untertiteln oder Transkriptionen für audiovisuelle Inhalte.
- Eine bedienbare Navigation, die auch ohne Maus oder Touchscreen möglich ist.
Eine fehlende Barrierefreiheit kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Marktüberwachungsbehörden sind dazu berechtigt, den Elektronischen Geschäftsverkehr einzustellen, wenn die Pflicht zur Barrierefreiheit nicht eingehalten wird. Zudem können Bußgelder von mehreren tausend Euro verhängt werden.
Es ist daher ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheit zu beginnen und externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, falls dies erforderlich erscheint. Die Kosten für die Implementierung können durch verschiedene Fördermittelprogramme wie etwa „Internet für Alle“ oder durch die Aktion Mensch teilweise gedeckt werden.
Die Umstellung auf eine barrierefreie Website ist jedoch nicht nur aus gesetzlicher Sicht sinnvoll. Sie trägt auch dazu bei, dass alle Nutzer unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Vorlieben Zugang zu den Informationen haben und somit ein inklusives Internet gefördert wird.
Es ist daher wichtig, dieses Thema auf die Agenda zu setzen und sich mit den technischen Anforderungen sowie möglichen Fördermöglichkeiten auseinanderzusetzen, um eine diskriminierungsfreie digitale Welt für alle zu schaffen.
Überschriften:
- Barrierefreies Internet wird gesetzlich Pflicht ab Mitte 2025
- Umsetzung des BFSG erfordert Anpassungen an Websites und Apps
- Technische Standards und Konsequenzen bei Nichtbeachtung
- Fördermittel und externe Hilfe für die Implementierung
- Barrierefreiheit als Chance für eine inklusive digitale Welt